Aktuelle Informationen

Kurabgabegesetz

Die Kurabgabe ist bei Anreise beim Gastgeber zu entrichten und beträgt 2,- Euro in der Hauptsaison (01.05.-30.09.) und 1,- Euro in der Nebensaison (01.10.-30.04.)
Von der Kurabgabepflicht sind befreit : Kinder bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres und Personen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 100 gegen Vorlage des entsprechenden Ausweises+ Begleitperson
Informationen und Auskünfte erhalten Sie ausschließlich bei der Tourist-Info der Gemeinde in der Seestraße 14, 18211 Börgerende, Tel: 038203-74973.
Öffnungszeiten der Tourist-Info unter: www.gemeinde-boergerende-rethwisch.de
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